Die Fürsorge blickt auf eine lange Tradition zurück, die weit ins „Kaiserreich“ und darüber hinaus reicht.
Soziale Leistungen werden ermöglicht, aber nur mit der Bedingung eines kontrollierenden und disziplinierenden Elements.
Das deutsche Sozialsystem, welches in dieser Tradition wurzelt, geht immer von einem Bedarfsfall aus.
Die Misstrauenskultur der Fürsorge, die dem Menschen die Schuld an seiner Situation gibt und erwartet, dass dieser seine Situation bis ins Detail darlegt – sorgte für den Aufbau und immer weiteren Ausbau einer aufgeblasenen Bürokratie.
Die Behindertenrechtskonvention (UN - BRK) mit ihrem Anspruch der Sozialen Teilhabe, seit 2009 eigentlich in Kraft, vertritt dagegen den Grundsatz, dass Menschen mit Beeinträchtigungen durch Barrieren in der Umwelt behindert werden. Dieser Anspruch erzeugt einen Umkehrschluss: Nicht der einzelne Mensch ist verantwortlich, sondern die Gesellschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass Soziale Teilhabe ermöglicht wird. Die Misstrauenskultur könnte so einer Vertrauenskultur gegenüber den Einzelnen weichen.
Was bedeutet das für die „Fürsorgepflicht“ des Staates?
Der Vortrag von Michael Leinenbach, Vorsitzender der saarländischen Armutskonferenz e.V. (SAK) und Vorstand in der Vereinigung der Profession Soziale Arbeit e.V.- deutschsprachiger Raum (VPSA) beschäftigt sich mit den Wurzeln und der Entstehung der Fürsorge und ihrer Entwicklung, sowie dem geänderten Verständnis, das sich durch die UN Behindertenrechtskonvention ergibt.
In Kooperation mit der Saarländischen Armutskonferenz e.V. (SAK) und der Vereinigung der Profession Soziale Arbeit e.V. - deutschsprachiger Raum - (VPSA) und dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)
Die Veranstaltung wird hybrid durchgeführt. Den Streaming-Link gibt es unter: gesine.kleen@rosalux.org
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Gesine Kleen
Stellv. Regionalbüroleiterin Saarland, Peter Imandt Gesellschaft/Rosa Luxemburg Stiftung Saarland
E-Mail: Gesine.Kleen@rosalux.org
Telefon: +49 681 5953892